Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Der Besuch der Schule ab dem 19.04.21 wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Alle Schulen der Primarstufe bieten ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden. Auch das Betreuungsangebot wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.
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